Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Vermietung

1. Einführung: Begriffe, Bestimmungen & Geltungsbereich

Die in diesen AGB verwendeten Bezeichnungen und alle personalen Begriffe sind sinngemäß geschlechts-neutral zu lesen und gelten für alle Geschlechter und Selbstidentifikationen.

Unter dem Begriff „Vermietung“ gelten alle Angebote zur temporären Überlassung von Räumlichkeiten, die wir als Vermieter zur Verfügung stellen. Vertragspartner sind Neures Akademie, Inhaber: Carsten Gramatke, Brandenburgische Straße 78, 10713 Berlin, Telefon: 03075541757, E-Mail: , und der Mieter der Räumlichkeiten.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Vermieter und Mieter ab dem Zeitpunkt der Buchung. Die Buchung kommt zustande durch Bestätigung im Buchungsformular, telefonisch oder per E-Mail. Die aktuellen AGB sind auf unserer Webseite und dem Buchungsformular verlinkt und in jeder Rechnung enthalten.

Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand und Nutzungsbedingungen

2.1 Vertragsgegenstand

Der Vermieter stellt dem Mieter Räume mit entsprechender Ausstattung zur Verfügung. Die genaue Raumbezeichnung, Mietzeit sowie die vereinbarte Nutzung werden im Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung festgelegt.

2.2 Nutzungszweck

Die Anmietung erfolgt ausschließlich zur Nutzung für Coaching-, Trainings- und Beratungszwecke. Eine private Nutzung, Untervermietung oder anderweitige Verwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

In sämtlichen Mieträumlichkeiten sowie in den zugehörigen Fluren und Gemeinschaftsbereichen gilt ein striktes Rauchverbot. Der Konsum von Alkohol oder Drogen in den Mieträumlichkeiten ist grundsätzlich untersagt.

Das Mitbringen von Haustieren in die Mieträumlichkeiten ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung gestattet. Der Mieter haftet in jedem Fall für alle durch das Tier verursachten Schäden und Verunreinigungen.

2.3 Mietzeit

Die Mietzeit beginnt und endet zu den vertraglich vereinbarten Zeiten. Eine Verlängerung der Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.

2.4 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Räume ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken zu nutzen und die geltenden Brandschutzvorschriften einzuhalten.

2.5 Berufshaftpflichtversicherung

Der Mieter muss eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben und auf Verlangen einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

3. Ausstattung und Services

3.1 Bereitstellung der Ausstattung

Die Räume werden in gebrauchsfähigem Zustand mit der vertraglich vereinbarten Ausstattung (z. B. Stühle, Flipcharts, Beamer) überlassen. Besondere technische Geräte oder weitere Ausstattungen können nach Rücksprache gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt werden.

3.2 Sorgfaltspflicht

Der Mieter ist verpflichtet, die Räume und die Ausstattung sorgfältig zu behandeln. Eventuelle Mängel oder Schäden an der Ausstattung sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Gravierende Mängel während der Nutzung müssen uns unverzüglich, jedoch bis spätestens 5 Werktage nach Ende der Mietzeit textlich oder schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, gelten als nicht gravierend.

3.3 Reinigung

Der Vermieter stellt sicher, dass die Räume vor der Nutzung gereinigt sind. Eine zusätzliche Zwischen- oder Endeinigungsgebühr kann anfallen und wird bei Vertragsabschluss vereinbart.

4. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

Der Mietpreis für die Nutzung der Räume richtet sich nach der aktuellen Preistabelle, die auf der Webseite des Vermieters ersichtlich ist, bzw. ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung oder dem Mietvertrag. Das Recht auf Nutzung der Räumlichkeiten besteht nur bei vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages innerhalb der unten genannten Fristen.

4.1 Mietpreis und Zahlung

Die Mietgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Beginnt eine Vermietung vor Ablauf der 14 Tage, verkürzt sich diese Frist entsprechend. In jedem Fall ist die Mietgebühr bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Mietzeit zu entrichten.

4.2 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB p.a. fällig. Nach erfolgloser Zahlungserinnerung (14 Tage Frist) folgt eine Mahnung. Bei ausbleibender Zahlung (weitere 14 Tage) kann die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben werden. Die Kosten trägt der Mieter.

Ist bis 3 Tage vor Beginn der Mietzeit keine Zahlung eingegangen, kann der Vermieter den Mieter von der Nutzung ausschließen. Der Mieter bleibt zur Zahlung der gesamten Mietgebühr verpflichtet, es sei denn, er weist einen geringeren Schaden nach.

5. Stornierung und Umbuchung

Stornierungen und Umbuchungen müssen text- oder schriftlich erfolgen (E-Mail oder Brief).

5.1 Stornierung von Coachingraum-Buchungen

Bei Stornierung einer Coachingraum-Buchung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt keine Berechnung. Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen ohne Stornierung werden 100 % der vereinbarten Gebühr fällig.

5.2 Stornierung von mehreren Räumen oder Räumen zu anderen Zwecken

Für die Stornierung von mehreren Räumen oder von Räumen zu anderen Zwecken als Einzelcoaching gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • Bis 29 Tage vor Beginn der Mietzeit: kostenlos
  • 28 bis 15 Tage vor Beginn der Mietzeit: 25 % der vereinbarten Gebühr
  • 14 bis 8 Tage vor Beginn der Mietzeit: 50 % der vereinbarten Gebühr
  • Weniger als 8 Tage vor Beginn der Mietzeit oder Nichterscheinen ohne Stornierung: 100 % der vereinbarten Gebühr

Es steht dem Mieter frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

5.3 Ersatzmieter

Es kann ein Ersatzmieter gestellt werden, sofern er die Nutzungsvoraussetzungen erfüllt. Wenn der Ersatzmieter die Räumlichkeiten nutzt, wird keine Stornierungsgebühr fällig.

6. Rückgabe der Räumlichkeiten

6.1 Zustand bei Rückgabe

Die Räume sind am Ende der Mietzeit aufgeräumt, ordnungsgemäß und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Eventuelle Abfälle müssen vom Mieter entsorgt werden.

6.2 Schlüssel und Zugangscodes

Schlüssel oder Zugangscodes sind nach der Nutzung unverzüglich zurückzugeben. Beim Verlust der Schlüssel haftet der Mieter für die daraus resultierenden Kosten, insbesondere für den Austausch von Schlössern. Bereitgestellte Zugangsdaten (wie Zugangslinks, Benutzername, Passwort, etc.) sind ausschließlich persönlich zu nutzen und vor dem Zugriff durch Dritte zu sichern.

7. Änderungsvorbehalte und Absage durch den Vermieter

Wir behalten uns Änderungen der Raumzuteilung vor und können einen gleichwertigen Raum zur Verfügung stellen.

Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die uns die Erfüllung unmöglich machen, können wir die Vermietung absagen oder verschieben. Der Mieter wird unverzüglich informiert und kann kostenlos umbuchen oder erhält die Mietgebühr zurück. Für weitere Aufwendungen oder Nachteile, die durch die Änderung oder Absage entstehen, haftet der Vermieter nicht.

8. Kündigung aus wichtigem Grund

8.1 Kündigungsrecht

Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • erheblicher Änderung des vereinbarten Nutzungszwecks
  • Verstößen gegen Vertragsbedingungen, die Hausordnung oder Hygienemaßnahmen
  • Störung des Betriebsablaufs oder Belästigung anderer
  • Zahlungsverzug

8.2 Folgen der Kündigung

In diesen Fällen behalten wir die volle Mietgebühr ein. Wir behalten uns das Recht vor, Mieter, die den Anforderungen nicht gerecht werden, von der weiteren Nutzung auszuschließen. Sollte ein Ausschluss aus diesen Gründen erforderlich sein, erfolgt keine anteilige Erstattung der bereits gezahlten Mietgebühr.

9. Datenschutz

Wir behandeln alle personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie unserer Datenschutzerklärung. Die vollständige Datenschutzerklärung ist verfügbar unter https://neures.de/datenschutz/ und im Buchungsformular verlinkt. Personenbezogene Daten werden nur zur Beantwortung von Anfragen, Abwicklung von Verträgen und der technischen Administration erhoben. Eine Weitergabe von Mieterdaten an Dritte erfolgt nur zum Zweck der Vertragsabwicklung bzw. bei Einwilligung, welche jederzeit widerrufen werden kann. Ein Verkauf der personenbezogenen Daten findet nicht statt. Der Mieter kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und deren Herkunft bekommen. Zusätzlich besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der eigenen personenbezogenen Daten.

10. Verwendung von Personenabbildungen und Audioaufzeichnungen

Mieter dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung aller anderen anwesenden Personen Video-, Audio- und Fotoaufnahmen machen. Von Mietern gemachte Aufnahmen dürfen in keinem Fall die Persönlichkeitsrechte anderer Personen beeinträchtigen oder dritten zugänglich gemacht werden.

11. Haftung

Der Vermieter haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter ausschließlich, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Für seine mitgebrachten Wertsachen oder Gegenstände ist der Mieter selbst verantwortlich, wir übernehmen keine Haftung bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung. Um das Diebstahlsrisiko zu begrenzen, ist die Eingangstür ​geschlossen zu halten und sollten Wertsachen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

Der Mieter haftet für alle Schäden durch ihn oder seine Teilnehmer (Beschädigungen, Schlüsselverlust etc.) Der Mieter trägt das Risiko für seine Veranstaltungen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertsachen, Entscheidungen des Mieters oder seiner Kunden sowie für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

Gültig ab 01.02.2026